Seitenbereiche

Lieferantenkredite vermeiden

/aktuelles/steuernews_gastronomie_hotellerie/
Illustration

Skonto

Gastronomielieferanten räumen ihren Abnehmern im Regelfall eine sogenannte Skontofrist ein. Für den im Zusammenhang mit dem Warenabsatz gewährten Kredit muss der Gastronom zwar keine Sicherheiten gewähren. Bei näherer Betrachtung rechnet sich der Lieferantenkredit im Vergleich zu einem Darlehen nicht.

Beispiel

Ein Lieferant räumt einem Gastronomen bei einer Rechnung über € 5.000,00 2 % Skonto ein. Die Skontofrist beträgt 10 Tage, das Zahlungsziel 30 Tage. Spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ist die Rechnung netto zu bezahlen. Zahlt der Gastronom binnen 10 Tagen, spart er sich € 100,00. Dieser Betrag mag auf den ersten Blick gering erscheinen. Berechnet man allerdings den effektiven Jahreszinssatz, so stellt sich heraus, dass der Gastronom bei Nutzung des Zahlungsziels einen hohen Zinssatz von 36 Prozent bezahlt. Rechnung: Effektiver Jahreszinssatz = Skontosatz x 360 / (Zahlungsziel-Skontofrist). Daraus ergibt sich: 2 x 360 / (30-10) = 36 % Für den Gastronomen ist daher günstiger, die Skontofrist – selbst unter Darlehensaufnahme – zu nutzen

Liquidität

Der hohe Zinssatz steht freilich dem Vorteil gegenüber, die beschafften Waren nicht aus liquiden Mitteln zahlen zu müssen. Denn in der Regel lässt sich bei Nahrungsmitteln der Zeitraum zwischen dem Einkauf der Ware, der Zubereitung und den Einnahmen aus Verzehr durch die Gäste überbrücken. Das heißt, die Tilgung des Lieferantenkredits erfolgt über den Umsatz mit der kreditierten Ware. Für den Gastronomen lohnt sich dies in der Regel nur, wenn die Waren innerhalb der Skontofrist umgesetzt werden können. Dann schont der Unternehmer seine eigene Liquidität und vermeidet den teuren Lieferantenkredit.

Stand: 29. März 2023

Bild: Birute - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Consalto StB GmbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise- welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, - wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.