Seitenbereiche

Steuerentlastungsgesetz 2022

/aktuelles/steuernews/
Illustration

Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger angesichts steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise steuerlich entlasten. Hierzu beschloss die Bundesregierung am 16.3.2022 ein „Steuerentlastungsgesetz 2022“. Folgende Regelungen sollen danach rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft treten:

Pendlerpauschale

Die eigentlich für den 1.1.2024 geplante Erhöhung der Pauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent soll auf den 1. Januar 2022 vorgezogen werden.

Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungkosten soll um € 200,00 auf € 1.200,00 erhöht werden. Der erhöhte Freibetrag soll ebenfalls rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten. Bereits in 2022 vorgenommene Lohnsteuerabzüge sind von den Arbeitgebern zu korrigieren. Hinsichtlich der Art und Weise der Korrektur können die Arbeitgeber eine Neuberechnung für die zurückliegenden Lohnzahlungszeiträume durchführen. Alternativ kann eine Rückerstattung erfolgen. Keine Neuberechnung ist erforderlich, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt oder ausgeschrieben worden ist.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wurde bereits zum 1.1.2022 von € 9.744,00 auf € 9.984,00 angehoben. Zum Ausgleich der hohen Inflation soll dieser nun ein weiteres Mal um € 363,00 auf € 10.347,00 angehoben werden. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1.1.2022. Für die Anhebung um € 363,00 wurde eine Inflationsrate von 3 % unterstellt.

EEG-Umlage

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz/EEG soll zum 1.7.2022 entfallen. Die Maßnahmen geschehen in der Erwartung, dass die Stromanbieter die sich daraus ergebende Entlastung der Endverbraucher in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergeben. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen verpflichtet werden, die EEG-Umlage angesichts veränderter Rahmenbedingungen unterjährig neu zu berechnen. Des Weiteren sollen die Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 1.1.2023 überprüft und angepasst werden. 

Stand: 28. April 2022

Bild: Andrey - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Consalto StB GmbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise- welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, - wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.