Seitenbereiche

Kosten für häusliches Arbeitszimmer

/aktuelles/steuernews/
Illustration

Werbungskostenabzug

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Bis zu € 1.250,00 können steuerlich geltend gemacht werden, wenn für die Tätigkeiten ansonsten kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Geringfügige Nutzung

Bislang war der Umfang der Nutzung eines Arbeitszimmers für den Steuerabzug unerheblich. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat hier allerdings neue Maßstäbe gesetzt und den Betriebsausgabenabzug für ein Arbeitszimmer bei nur geringfügiger betrieblicher Nutzung verneint (Urteil vom 25.1.2018, 6 K 2234/17). Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Rahmen ihrer gewerblichen Einkünfte aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in Höhe von € 1.700,00 geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte den Betriebsausgabenabzug ab. Für das Betreiben einer Photovoltaikanlage sei kein Arbeitszimmer erforderlich.

Erforderlichkeit nicht relevant

Das FG versagte den Betriebsausgabenabzug allerdings nicht mangels Erforderlichkeit. Vielmehr sei das Arbeitszimmer im konkreten Fall nachweislich nur wenige Stunden im Jahr genutzt worden. Für die übrige Zeit war das Zimmer entweder privat oder gar nicht genutzt. Zwar war die tatsächliche private Nutzung nicht zweifelsfrei feststellbar. Bei einer nur geringfügigen betrieblichen Nutzung sei der Betriebsausgabenabzug jedoch schon dann zu versagen, wenn der Raum nur vereinzelt privat genutzt wird.

Private Mitbenutzung

Die Grenzen zwischen einer untergeordneten und einer erheblichen privaten Nutzung eines Arbeitszimmers sind nach der BFH-Rechtsprechung zwar fließend. Ist allerdings die betriebliche/berufliche Nutzung nur auf wenige Stunden im Jahr begrenzt, rechtfertigt schon eine nur vereinzelte Privatnutzung die Verneinung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs.

Stand: 25. April 2018

Bild: Olga Gorchichko - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Consalto StB GmbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise- welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, - wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.