Seitenbereiche

Ferienjobs

/aktuelles/steuernews/
© fizkes - stock.adobe.com

Geringfügige Beschäftigung

Ferienjobs während der Sommermonate Juli und August stellen im Regelfall eine sozialversicherungsfreie zeitlich geringfügige Beschäftigung dar, da die Zeitgrenzen von drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen nicht überschritten werden. Die Zeitgrenze von 3 Monaten und die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen gilt gleichwertig bei der Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung (vgl. Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14.12.2023 „Arbeitnehmer in einer kurzfristigen Beschäftigung können 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt sein“). Zur Berechnung der maßgeblichen Zeitgrenzen müssen alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Voraussetzung ist jeweils, dass keine berufsmäßige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vorliegt. Die berufsmäßige Ausübung eines Ferienjobs scheidet bei Schülerinnen und Schülern regelmäßig aus.

Immatrikulierte Studierende

Studierende, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder Akademie immatrikuliert sind, sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass der Ferienjob in den Semesterferien ausgeübt wird.

Unfallversicherung

Für Schüler besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beiträge hierfür hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber aufzubringen. Auch für Studierende ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten. Grundsätzlich sind Ferienjobberinnen und -jobber wie Aushilfen zu behandeln. Die Arbeitsentgelte sind im Jahreslohnnachweis der Berufsgenossenschaft zu melden.

Schulentlassene

Abweichende Regelungen gelten für Schulentlassene. Bei Ferienbeschäftigungen beispielsweise zwischen Abitur und Studium ist eine berufsmäßige Beschäftigung stets zu prüfen.

Stand: 26. Juni 2024

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Consalto StB GmbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise- welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, - wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.