Seitenbereiche

Lückenlose Anschlussprüfung

/aktuelles/steuernews/
© ImageKing - stock.adobe.com

Sachverhalt

Die Finanzverwaltung hat eine als Großbetrieb eingestufte Rechtsanwaltspartnerschaftsgesellschaft für die Jahre 2003 bis 2014 insgesamt viermal geprüft und ordnete im Anschluss eine weitere Außenprüfung für die Jahre 2015-2018 an. Die Gesellschaft erhob Einspruch gegen die erneute Prüfungsanordnung 2015/2018 u. a. mit der Begründung, dass die vorgehenden Prüfungen nicht zu nennenswerten Mehrergebnissen geführt hätten. Der Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen.

FG-Urteil

Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG München billigte das Vorgehen der Finanzbehörden (Urteil vom 15.3.2023, 1 K 661/21). Solange die Finanzbehörde nicht gegen das Übermaß-, das Willkür- oder Schikaneverbot verstößt, kann diese Außenprüfungen im gesetzlichen Rahmen durchführen. Die maßgebliche gesetzliche Rechtsgrundlage für Außenprüfungen (§ 193 Abs. 1 Abgabenordnung/AO) sei eine „tatbestandlich voraussetzungslose Prüfungsermächtigung“. Einer besonderen Begründung bedarf es dabei nicht, weder für die Anordnung der ersten Anschlussprüfung noch für weitere Anschlussprüfungen.

Anhängiges BFH-Verfahren

Das Urteil des FG-München ist nicht rechtskräftig. Der Bundesfinanzhof/BHF wird diesbezüglich noch abschließend entscheiden. Das Revisionsverfahren ist unter dem Az. VIII R 24/24 anhängig.

Stand: 26. März 2025

Bild: ImageKing - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Consalto StB GmbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise- welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, - wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.